IHRE RECHTE NACH EINEM

UNVERSCHULDETEN UNFALL

SIE HABEN DAS RECHT AUF DIE SCHADENSFESTSTELLUNG UND DIE BEWEISSICHERUNG DURCH EINEN SACHVERSTÄNDIGEN IHRER WAHl. ZUSÄTZLICH WIRD DER SACHVERSTÄNDIGE EINE EVENTUELL EINGETRETENE WERTMINDERUNG BEZIFFERN. SIE HABEN DAS RECHT EINEN ANWALT IHRES VERTRAUENS MIT DER WAHRNEHMUNG IHRER INTERESSEN ZU BEAUFTRAGEN. SIE HABEN DIE WAHL DAS FAHRZEUG IN EINER WERKSTATT IHRER WAHL REPARIEREN ZU LASSEN. WAHLWEISE KÖNNEN DIE NETTO REPARATURKOSTEN ERSTATTET WERDEN (FIKTIVE ABRECHNUNG). FÜR DIE DAUER DER REPARATUR STEHT IHNEN EIN MIETWAGEN ODER ALTERNATIV EINE NUTZUNGSAUSFALLENTSCHÄDIGUNG ZU. DIE KOSTEN HIERFÜR WERDEN VON DER GEGNERISCHEN VERSICHERUNG ÜBERNOMMEN, SOFERN DER SCHADEN DIE SOGENANNTE BAGATELLSCHADENGRENZE ÜBERSTEIGT. OB DIESE ÜBERSCHRITTEN WIRD, KÖNNEN WIR IN DER REGEL VORAB IM GESPRÄCH MIT IHNEN KLÄREN, SODASS IHNEN KEINE KOSTEN ENTSTEHEN, WENN DEM NICHT SO IST. WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE BEIM BVSK ODER IM PERSÖNLICHEN GESPRÄCH MIT UNS.
HU PLAKETTE ABGELAUFEN ? Vereinbaren Sie einen Termin in einem der zahlreichen Prüfstützpunke in Essen, Mülheim, Velbert, Bottrop und Duisburg. Unsere Prüfingenieure führen die Hauptuntersuchung im Namen und auf Rechnung der FSP GmbH an Prüfstützpunken in der Region für Sie durch.
UNFALL GEHABT ? Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir werden das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen und ein Unfallgutachten erstellen. Ihnen entstehen keine Kosten. Als unschuldig Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie Anspruch darauf, dass die Ihnen entstandenen Kosten vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstatten werden. In Abhängigkeit vom Schadensbild kann die Besichtigung in der Regel an einem Ort Ihrer Wahl erfolgen. In den anderen Fällen werden wir eine für Sie komfortable Lösung finden.
Dipl. -Ing. Volker Kröhnke Westendhof 15 45143 Essen 0201-43758 599 0201-43758 604 info@kroehnke.de http://www.kroehnke.de
HU PLAKETTE ABGELAUFEN ? Vereinbaren Sie einen Termin in einem der zahlreichen Prüfstützpunke in Essen, Mülheim, Velbert, Bottrop und Duisburg. Unsere Prüfingenieure führen die Hauptuntersuchung im Namen und auf Rechnung der FSP GmbH an Prüfstützpunken in der Region für Sie durch.
UNFALL GEHABT ? Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir werden das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen und ein Unfallgutachten erstellen. Ihnen entstehen keine Kosten. Als unschuldig Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie Anspruch darauf, dass die Ihnen entstandenen Kosten vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstatten werden. In Abhängigkeit vom Schadensbild kann die Besichtigung in der Regel an einem Ort Ihrer Wahl erfolgen. In den anderen Fällen werden wir eine für Sie komfortable Lösung finden.

AMTLICHE FAHRZEUGÜBERWACHUNG

Als Prüfingenieure der FSP GmbH führen wir Haupt- und Abgas - untersuchungen (gem. § 29 StVZO), Änderungsabnahmen (gem. § 19.3 StVZO) sowie Sicherheitsprüfungen durch.

GUTACHTEN

Wir besichtigen Ihr verunfalltes Fahrzeug und erstellen ein Gutachten zur Schadensregulierung. Wir bewerten Ihr Fahrzeug und erstellen technische Gutachten zur Beweissicherung.

TECHNISCHE BERATUNG

Gerne beraten wir Sie zu technischen Fragen rund ums Fahrzeug.
DIpl.-Ing. Volker Kröhnke Westendhof 15 45143 Essen Tel: 0201-43758 599 Fax :0201-43758 604 info@kroehnke.de http://www.kroehnke.de

IHRE RECHTE NACH EINEM

UNVERSCHULDETEN UNFALL

SIE HABEN DAS RECHT AUF DIE SCHADENSFESTSTELLUNG UND DIE BEWEISSICHERUNG DURCH EINEN SACHVERSTÄNDIGEN IHRER WAHl. ZUSÄTZLICH WIRD DER SACHVERSTÄNDIGE EINE EVENTUELL EINGETRETENE WERTMINDERUNG BEZIFFERN. SIE HABEN DAS RECHT EINEN ANWALT IHRES VERTRAUENS MIT DER WAHRNEHMUNG IHRER INTERESSEN ZU BEAUFTRAGEN. SIE HABEN DIE WAHL DAS FAHRZEUG IN EINER WERKSTATT IHRER WAHL REPARIEREN ZU LASSEN. WAHLWEISE KÖNNEN DIE NETTO REPARATURKOSTEN ERSTATTET WERDEN (FIKTIVE ABRECHNUNG). FÜR DIE DAUER DER REPARATUR STEHT IHNEN EIN MIETWAGEN ODER ALTERNATIV EINE NUTZUNGSAUSFALLENTSCHÄDIGUNG ZU. DIE KOSTEN HIERFÜR WERDEN VON DER GEGNERISCHEN VERSICHERUNG ÜBERNOMMEN, SOFERN DER SCHADEN DIE SOGENANNTE BAGATELLSCHADENGRENZE ÜBERSTEIGT. OB DIESE ÜBERSCHRITTEN WIRD, KÖNNEN WIR IN DER REGEL VORAB IM GESPRÄCH MIT IHNEN KLÄREN, SODASS IHNEN KEINE KOSTEN ENTSTEHEN, WENN DEM NICHT SO IST. WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE BEIM BVSK ODER IM PERSÖNLICHEN GESPRÄCH MIT UNS.