HU PLAKETTE ABGELAUFEN ?
Vereinbaren
Sie
einen
Termin
in
einem
der
zahlreichen
Prüfstützpunke
in
Essen,
Mülheim,
Velbert,
Bottrop
und
Duisburg.
Unsere
Prüfingenieure
führen
die
Hauptuntersuchung
im
Namen
und
auf
Rechnung
der
FSP
GmbH
an
Prüfstützpunken
in
der
Region für Sie durch.
UNFALL GEHABT ?
Kontaktieren
Sie
uns
unverbindlich.
Wir
werden
das
weitere
Vorgehen
mit
Ihnen
abstimmen
und
ein
Unfallgutachten
erstellen.
Ihnen
entstehen
keine
Kosten.
Als
unschuldig
Geschädigter
eines
Verkehrsunfalls
haben
Sie
Anspruch
darauf,
dass
die
Ihnen
entstandenen
Kosten
vom
Unfallverursacher
bzw.
dessen
Haftpflichtversicherung
erstatten
werden.
In
Abhängigkeit
vom
Schadensbild
kann
die
Besichtigung
in
der
Regel
an
einem
Ort
Ihrer
Wahl
erfolgen.
In
den
anderen
Fällen
werden
wir
eine
für
Sie
komfortable Lösung finden.
AMTLICHE FAHRZEUGÜBERWACHUNG
Als
Prüfingenieure
der
FSP
GmbH
führen
wir
Haupt-
und
Abgas
-
untersuchungen
(gem.
§
29
StVZO),
Änderungsabnahmen
(gem.
§ 19.3 StVZO) sowie Sicherheitsprüfungen durch.
GUTACHTEN
Wir
besichtigen
Ihr
verunfalltes
Fahrzeug
und
erstellen
ein
Gutachten
zur
Schadensregulierung.
Wir
bewerten
Ihr
Fahrzeug
und erstellen technische Gutachten zur Beweissicherung.
TECHNISCHE BERATUNG
Gerne beraten wir Sie zu technischen Fragen rund ums Fahrzeug.
DIpl.-Ing. Volker Kröhnke
Westendhof 15
45143 Essen
Tel: 0201-43758 599
Fax :0201-43758 604
info@kroehnke.de
http://www.kroehnke.de
IHRE RECHTE NACH EINEM
UNVERSCHULDETEN UNFALL
SIE
HABEN
DAS
RECHT
AUF
DIE
SCHADENSFESTSTELLUNG
UND
DIE
BEWEISSICHERUNG
DURCH
EINEN
SACHVERSTÄNDIGEN
IHRER
WAHl.
ZUSÄTZLICH
WIRD
DER
SACHVERSTÄNDIGE
EINE
EVENTUELL
EINGETRETENE
WERTMINDERUNG BEZIFFERN.
SIE
HABEN
DAS
RECHT
EINEN
ANWALT
IHRES
VERTRAUENS
MIT
DER
WAHRNEHMUNG
IHRER
INTERESSEN
ZU
BEAUFTRAGEN.
SIE
HABEN
DIE
WAHL
DAS
FAHRZEUG
IN
EINER
WERKSTATT
IHRER
WAHL
REPARIEREN
ZU
LASSEN.
WAHLWEISE
KÖNNEN
DIE
NETTO
REPARATURKOSTEN
ERSTATTET
WERDEN
(FIKTIVE
ABRECHNUNG).
FÜR
DIE
DAUER
DER
REPARATUR
STEHT
IHNEN
EIN
MIETWAGEN
ODER
ALTERNATIV
EINE
NUTZUNGSAUSFALLENTSCHÄDIGUNG ZU.
DIE KOSTEN HIERFÜR WERDEN VON DER GEGNERISCHEN
VERSICHERUNG
ÜBERNOMMEN,
SOFERN
DER
SCHADEN
DIE
SOGENANNTE
BAGATELLSCHADENGRENZE
ÜBERSTEIGT.
OB
DIESE
ÜBERSCHRITTEN
WIRD,
KÖNNEN
WIR
IN
DER
REGEL
VORAB
IM
GESPRÄCH
MIT
IHNEN
KLÄREN,
SODASS
IHNEN
KEINE
KOSTEN
ENTSTEHEN,
WENN
DEM
NICHT
SO
IST.
WEITERE
INFORMATIONEN
ERHALTEN
SIE
BEIM
BVSK
ODER
IM
PERSÖNLICHEN GESPRÄCH MIT UNS.